Die Einteilung der Prüfung seitens des Bundesgesetzblattes, welches durch die WKO bei der Prüfung umgesetzt wird, ist relativ kompliziert und führt häufig zu Verwirrung, da die Themen nur sehr allgemein gehalten und juristisch ausformuliert sind. Es kommt nicht klar heraus, was man nun wirklich bei der Prüfung können muss. Laut Bundesgesetzblatt ist eine theoretische und praktische Prüfung abzulegen, wobei es davon abhängt, ob Sie eine ordentliche Lehrabschlussprüfung (mit Berufsschulabschluss) oder eine außerordentliche Lehrabschlussprüfung (meist 2. Bildungsweg, ohne Berufsschulabschluss) ablegen. Welche Fächer für Sie relevant sind, können Sie hier nachsehen: