Zur mündlichen Prüfung können Sie auf jeden Fall antreten, unabhängig vom Ergebnis der schriftlichen Prüfung. Das Ergebnis der schriftlichen Prüfung erfahren Sie nicht direkt, warten Sie also nicht auf eine Verständigung (z. B. per Post oder E-Mail).
Die schriftliche theoretische Prüfung (bei der außerordentlichen Lehrabschlussprüfung) wird gesondert beurteilt. Ist diese 1 x bestanden, muss dieser Teil nicht mehr gemacht werden.
Die praktische Prüfung (schriftlich + mündlich) wird zusammen beurteilt. Erst beim 2. Teil - der mündlichen Prüfung - erfahren Sie das Ergebnis Ihrer schriftlichen praktischen Prüfung, welche auch die Grundlage für den mündlichen Prüfungsteil Bezugnahme auf die Geschäftsprozesse bildet. Das gesamte Urteil (ob und wie bestanden) wird erst nach dem Ablegen der mündlichen Prüfung festgelegt.